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Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)der Firma
Licht- Bühnentechnik Unterwirbach
&
Stand: 03.09.2024
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle vertraglichen
Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in jedem Falle vor.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen und/oder unsere Leistung in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos erbringen.
§ 1 Allgemeines
01. Licht- & Bühnentechnik - Veranstaltungstechnik, geschäftsansässig Vor dem Hainberg 48, OT-Unterwirbach, 07318
Saalfeld/Saale (nachfolgend LB-TEC genannt) ist ein Full-Service-Anbieter für Veranstaltungstechnik und Bühnenbau.
02. LB-TEC bietet ihre Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen an. LB-TEC ist jederzeit berechtigt, die
allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einschließlich aller Anlagen zu ändern und/oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle
Fassung der AGB ist in den Geschäftsräumen von LB-TEC einsehbar sowie im Internet unter
http://www.lb-tec.de/dateien/LB-TEC_AGB.pdf frei abrufbar.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Mitwirkungspflicht
01. Angebote von LB-TEC sind stets unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung von LB-
TEC zustande. Mündlich getroffene Vereinbarungen/Nebenabreden werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch LB-TEC
wirksam.
02. Die von LB-TEC geschuldete Leistung bestimmt sich ausschließlich aus dem geschlossenen Projektvertrag sowie den
ergänzenden Bestimmungen dieser Bedingungen.
03. Etwaige Änderungen, die sich als technisch notwendig erweisen oder im Sinne eines reibungslosen Projektverlaufs geboten
und im Interesse des Auftraggebers sind, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
04. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages erforderlichen Informationen und
Unterlagen umgehend nach Vertragsschluss und/oder auf Anforderung von LB-TEC zur Verfügung zu stellen.
05. Der Auftraggeber trägt alleinig dafür Sorge, dass der Ort, an dem die Leistung von LB-TEC geschuldet wird, geeignet ist und
holt hierfür die ggf. erforderlichen behördlichen Genehmigungen auf seine Kosten ein. Der Auftraggeber ist weiter
verpflichtet, LB-TEC über etwaige Gefahren, Risiken und/oder Besonderheiten am Erfüllungsort vor Aufnahme der Arbeiten
zu informieren.
06. Der Auftraggeber hat für die termingemäße Entgegennahme einer Dry-Hire-Anlieferung durch LB-TEC oder eines von ihr
beauftragten Transportunternehmens Sorge zu tragen.
07. Der Auftraggeber ist grundsätzlich, soweit nicht anders schriftlich mit ihm vereinbart, für die Einhaltung aller Sicherheits- und
Gesundheitsschutzbestimmungen gem. § 8 ArbSchG verantwortlich.
08. Der Auftraggeber hat für die erforderliche Baufreiheit und für den ungehinderten Zugang von Mitarbeitern und Beauftragten
von LB-TEC zu Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen an Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen, für den Aufbau von
Messeständen, Bühnen- und Dekorationsbauten sowie für die Installation von Veranstaltungs-, Beleuchtungs- und
Beschallungstechnik und für Bühnenproben Sorge zu tragen.
09. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Wohnsitz- und Geschäftssitzwechsel sowie Änderungen in der Rechtsform und den
Haftungsverhältnissen seines Unternehmens unverzüglich ggü. LB-TEC anzuzeigen.
10. Sollten unvorhersehbare Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung und/oder den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung
erheblich verändern, so wird der Vertrag unter Berücksichtigung von Treu und Glauben (§ 242 BGB) angepasst.
11. LB-TEC schuldet Ihre Leistung nicht persönlich und ist jederzeit berechtigt einen Dritten ihrer Wahl mit der Erfüllung zu
beauftragen.
§ 3 Urheber- und Nutzungsrechte
01. Alle Präsentationen, Projektskizzen, Konzepte, Berechnungen, Pläne, technischen Zeichnungen, Spezifikationen,
Dokumentationen, Designs, usw., die LB-TEC dem Auftraggeber im Zuge der Geschäftsanbahnung und/oder nach Abschluss
eines Vertrages zugänglich macht, sind urheberechtlich geschützt, selbst wenn die nach § 2 UrhG erforderliche
Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne ausdrückliche Einwilligung/Zustimmung von LB-TEC dürfen diese Unterlagen weder
im Original noch durch Reproduktion verändert, genutzt oder vervielfältigt werden. Eine Mehrfachnutzung (z. B. für eine
Anschrift: Kontaktdaten: Unsere Bankverbindung:
Licht-& Bühnentechnik Telefon: 036741-41249 Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt
Volker Schmidt Telefax: 036741-47468 Konto: 309673808
Vor dem Hainberg 48 Mobil: 0172-9026502 BLZ: 83094454
07318 Saalfeld/Saale IBAN: DE23 8309 4454 0309 6738 08
USt-IdNr.: DE150706528
E-Mail: info@lb-tec.de Steuernr.: 165/269/05524 BIC: GENODEF1RUJ Seite 1 von 8

