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Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)der Firma
Licht- Bühnentechnik Unterwirbach
&
Stand: 03.09.2024
§ 5 Kündigung, Rücktritt, Stornierung, Verjährung
01. LB-TEC ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche
Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung
mangels Masse abgelehnt wurde. Als wichtiger Grund gelten auch, dass der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
wesentliche vertragliche Mitwirkungspflichten verletzt hat oder wenn die Mietsachen von ihm vertragswidrig verwendet
wird.
02. Kündigungen/Stornierungen des Auftraggebers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Stornierung
ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei LB-TEC maßgeblich.
03. Stornierungsbedingungen: Tritt der Kunde, ungeachtet des Grundes, vom Mietvertrag zurück, so kann LB-TEC
Stornierungskosten abhängig vom Auftragswert fordern.
Die Stornierungssätze lauten wie folgt:
bis 30 Tage vor Mietbeginn = 40 % vom Auftragswert
bis 14 Tage vor Mietbeginn = 50 % vom Auftragswert
bis 8 Tage vor Mietbeginn = 60 % vom Auftragswert
ab 7. Tag bis Mietbeginn = 100 % vom Auftragswert
04. LB-TEC ist berechtigt, ihre Leistung einzustellen bzw. auszusetzen, wenn sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug befindet
oder Personen oder Material bei der Erfüllung des Auftrages gefährdet sind. Hierzu zählt z.B. eine nicht der VStättV
entsprechende Raumsituation oder Bühne, ein unzureichender Witterungsschutz bei Open-Air-Veranstaltungen oder eine
Gefährdung von Personen oder Beschädigung von Material durch Veranstaltungsgäste oder sonstige Dritte.
05. Bei vereinbarter Vorkasse bzw. Anzahlungen steht LB-TEC ein Zurückbehaltungsrecht für die von ihr vertraglich geschuldete
Leistung ggü. dem Auftraggeber zu, solange sich dieser im Zahlungsverzug befindet.
06. Im Falle eines Verstoßes gegen die unter § 2 Punkt 6 normierte Mitwirkungspflicht sowie bei Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes gem. Punkt 4 und 5 behält LB-TEC Ihren vollständigen Vergütungsanspruch ggü. dem Auftraggeber.
Die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten werden dem Auftraggeber zusätzlich zu der bereits vereinbarten
Vergütung von LB-TEC berechnet.
07. Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres ab erfolgter Abnahme bzw. Vollendung gem. § 646
BGB. Die verkürzte Frist für Mängelansprüche von einem Jahr gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, wie
z. B. bei einer Haftung für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, durch vorsätzliche oder
fahrlässige Pflichtverletzung von LB-TEC sowie bei Haftung für sonstige Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung von LB-TEC.
§ 6 Vermietung
01. LB-TEC überlässt dem Auftraggeber nur technisch einwandfreie Mietsachen nebst Zubehör zum Gebrauch. Der Auftraggeber
bestätigt bei Übernahme den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Mietsache
auf den Auftraggeber über.
02. Soweit vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart, ist LB-TEC berechtigt dem Auftraggeber eine technisch gleichwertige
Mietsache auszuhändigen.
03. Die Mietsache ist unverzüglich nach Übergabe an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu
untersuchen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich ggü. LB-TEC zu rügen. Verborgene Mängel sind LB-TEC unverzüglich nach
Feststellung durch den Auftraggeber anzuzeigen. Auf Verlangen ist der beanstandete Mietgegenstand frachtfrei an LB-TEC
zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge werden die Kosten des günstigsten Versandweges von LB-TEC erstattet. Dies
gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Mietgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des
bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
04. Vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs an und solange sich die Mietsache im Besitz des Auftraggebers befindet, haftet dieser
für alle am und durch den Mietgegenstand entstehende Schäden, es sei denn, die Schäden sind auf Mängel an der Mietsache
zurückzuführen, die schon vor Gefahrübergang angelegt waren.
Anschrift: Kontaktdaten: Unsere Bankverbindung:
Licht-& Bühnentechnik Telefon: 036741-41249 Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt
Volker Schmidt Telefax: 036741-47468 Konto: 309673808
Vor dem Hainberg 48 Mobil: 0172-9026502 BLZ: 83094454
07318 Saalfeld/Saale IBAN: DE23 8309 4454 0309 6738 08
USt-IdNr.: DE150706528
E-Mail: info@lb-tec.de Steuernr.: 165/269/05524 BIC: GENODEF1RUJ Seite 3 von 8

