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Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)der Firma
Licht- Bühnentechnik Unterwirbach
&
Stand: 03.09.2024
03. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des
Einflussbereiches von LB-TEC liegen und die die Leistung wesentlich erschweren und/oder unmöglich machen, wie zum
Beispiel Krieg, Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Blockade, Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Ausfälle oder
Störungen im Bereich der Betreiber physikalischer Netze oder des Transportwesens, hat LB-TEC auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. LB-TEC ist sodann berechtigt, ihre vertraglich geschuldete Leistung um die Dauer der
Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber hieraus ein Recht auf Schadensersatz ggü. LB-TEC
erwächst.
04. Die Regelungen erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den
Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen
Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
05. Für Schäden, zeitliche Verzögerungen sowie Unmöglichkeit der Leistung, die auf einen Verstoß des Auftraggebers gegen die
unter § 2 Nr. 4. und 8. normierte Mitwirkungspflicht zurückzuführen sind, haftet LB-TEC nicht und behält darüber hinaus
ihren vollständigen vertraglichen Vergütungsanspruch ohne Abzug.
06. Für typische, vorhersehbare Schäden haftet LB-TEC nur, wenn sie durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln eines
einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten von LB-TEC verursacht
wurden.
07. Vertragliche und/oder gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nur ggü. LB-TEC zu, wenn diese auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LB-TEC, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden
Angestellten beruhen. Für typische und vorhersehbare Schäden haftet LB-TEC weiter, wenn sie durch grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch die fahrlässige Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten verursacht worden sind.
08. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die
LB-TEC zurechenbar sind.
09. Sollte LB-TEC die Lieferung unmöglich sein, so ist der Auftraggeber berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, LB-
TEC hat die Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt von dieser
Regelung unberührt.
10. LB-TEC haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die von Veranstaltungsbesuchern verursacht wurden.
11. Der Auftraggeber stellt LB-TEC von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, wenn LB-TEC nur auf ausdrückliche Weisung und
Wunsch des Auftraggebers gehandelt und zuvor auf die Risiken einer Projektmaßnahme hingewiesen hat.
12. Bei Bedienungspersonal übernehmen wir für dessen Einsatzfähigkeit keinerlei Gewährleistung, falls Mitarbeiter durch
Krankheit, Unglücke oder ähnlich unverschuldet Ereignisse an der Dienstausübung gehindert sind. Bei einem solchen
Personalmangel wird LB-TEC von der im Auftrag enthaltenen Leistung frei und haftet nicht für dadurch entstehende Schäden.
§ 9 Sonstiges
01. Die Vertragspartner sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu!
02. Die Vertragspartner verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über die vereinbarte Vergütung zu erteilen!
03. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Leistungen von LB-TEC zugänglich werdenden
Informationen, die eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von LB-TEC erkennbar und vertraulich zu halten sind,
unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, weder
aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Art und Weise zu verwenden/verwerten.
04. LB-TEC wird vom Auftraggeber mit Vertragsschluss unwiderruflich ermächtigt, die durch sie ausgeführten Dienstleistungen
auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video-,
Film- und EDV-Aufnahmen sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu
verbreiten und/oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen
Geltungsbereiches, soweit sittliche Gesichtspunkte oder Persönlichkeitsrechte Dritter einer solchen Verbreitung nicht
entgegenstehen. Soweit vom Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen, wird LB-TEC zugleich das Recht eingeräumt, die
erbrachten Leistungen auf ihrer Website und ihren Werbemitteln unter Nennung des Kundennamens als Referenz
abzubilden.
Anschrift: Kontaktdaten: Unsere Bankverbindung:
Licht-& Bühnentechnik Telefon: 036741-41249 Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt
Volker Schmidt Telefax: 036741-47468 Konto: 309673808
Vor dem Hainberg 48 Mobil: 0172-9026502 BLZ: 83094454
07318 Saalfeld/Saale IBAN: DE23 8309 4454 0309 6738 08
USt-IdNr.: DE150706528
E-Mail: info@lb-tec.de Steuernr.: 165/269/05524 BIC: GENODEF1RUJ Seite 7 von 8

