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Allgemeine     Geschäftsbedingungen(AGB)der           Firma


               Licht-       Bühnentechnik               Unterwirbach
                          &

               Stand: 03.09.2024

                  andere Veranstaltung) begründet einen erneuten Vergütungsanspruch von LB-TEC und bedarf der vorherigen Einwilligung.
               02. Dem Auftraggeber wird von LB-TEC ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, welches die einmalige Nutzung zum vertraglich
                  vereinbarten Zweck beinhaltet. Sollte der Umfang nicht eindeutig geklärt worden sein, ergibt er sich aus den Umständen der
                  Auftragserteilung. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Zahlung aller offenen Rechnungen auf den Auftraggeber
                  über.
               03. An Entwürfen räumt LB-TEC generell kein Nutzungsrecht ein. Die dem Auftraggeber von LB-TEC überlassenen Entwürfe sind
                  nach Auswahl der finalen Version von diesem unverzüglich unbrauchbar zu machen.
               04. Der Auftraggeber versichert, die für die Erstellung des Vertragsgegenstandes erforderlichen Verwertungsrechte an den von
                  ihm zur Verfügung gestellten Materialien zu besitzen und dass durch eine vertragliche Verwendung durch LB-TEC keine
                  Urheber- und Nutzungsrechte Dritter verletzt werden. Er versichert ferner, dass die vertraglich auf LB-TEC zu übertragenden
                  Rechte nicht an Dritte übertragen und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, Dritte nicht mit deren Ausübung beauftragt
                  wurden und bei Vertragsabschluss keine anderweitigen vertraglichen/gesetzlichen Verpflichtungen bestehen, die die zu
                  erbringenden Leistungen behindern könnten.

               § 4 Preise und Zahlungsbedingungen
               01. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, versteht sich der/der vereinbarte Preis/Vergütung einschließlich der
                  gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, handelt es sich, soweit vertraglich
                  nicht anders vereinbart, um Nettopreise zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Umsatzsteuer.
               02. Angaben in den Preislisten von LB-TEC stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung, die seitens von LB-TEC zuvor nicht
                  angekündigt werden muss.
               03. maßgebend sind die von LB-TEC in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die bei
                  Abschluss des Vertrages noch nicht einbezogen werden konnten oder LB-TEC bis dahin noch nicht bekannt waren, werden
                  von LB-TEC gesondert nach der jeweils aktuell gültigen Preisliste berechnet und sind vom Auftraggeber zusätzlich zu
                  vergüten. Angebrochene Stunden werden auf jeweils eine volle Stunde aufgerundet.
               04. LB-TEC ist berechtigt bei Abschluss des Vertrages und/oder Entgegennahme der Mietsache Abschlagszahlungen oder
                  Vorkasse bis zur Höhe des voraussichtlichen Endpreises vom Auftraggeber zu verlangen.
               05. Mietpreisangaben von LB-TEC verstehen sich grundsätzlich ab Lager. Etwaig vereinbarte Transportkosten gehen zu Lasten
                  des Auftraggebers. Beim Versendungskauf versteht sich der vereinbarte Kaufpreis zzgl. anfallender Fracht-, Verpackungs-
                  sowie Versicherungskosten. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des
                  Auftraggebers hin von LB-TEC abgeschlossen.
               06. Rechnungen von LB-TEC sind, soweit nicht anders vereinbart, spesenfrei und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug vom
                  Auftraggeber zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Für die Rechtzeitigkeit ist der
                  Zahlungseingang bei LB-TEC maßgeblich.
               07. Ratenzahlungen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung von LB-TEC akzeptiert.
               08. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber von LB-TEC entgegengenommen. Sie gelten erst
                  nach ihrer vorbehaltslosen Einlösung als Zahlung, wobei Diskont- und Einzugsspesen zu Lasten des Auftraggebers gehen.
               09. Reise- und Übernachtungskosten sind LB-TEC gesondert zu vergüten, soweit diese nicht im Rahmen einer vereinbarten
                  Anlieferung erfolgen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Inlandsflüge in der Economy-Class, Flüge innerhalb Europas
                  und Interkontinental-Flüge in der Business Class. Bahnreisen erfolgen in der 2. Klasse. Für Fahrten mit dem Pkw werden die
                  gesetzlichen Kilometerpauschalen zugrunde gelegt.
               10. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist die fällige Vergütung von LB-TEC bei Zahlungsverzug des
                  Auftraggebers mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14
                  BGB, so schuldet er bei nicht fristgerechter Zahlung des fälligen Rechnungsbetrages Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem
                  jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behält sich LB-TEC vor.
               11. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sowie veranstaltungsbedingte Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden
                  ausschließlich vom Auftraggeber geschuldet.
               12. Wird die Durchführung einer Leistung aus Gründen vereitelt, die weder der Auftraggeber noch LB-TEC zu vertreten haben, so
                  behält LB-TEC ihren Anspruch auf die bereits fällig gewordene Vergütungsanteile.


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